Tour Electric
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tour Electric, ansässig in Wijnandsrade. Diese Bedingungen bestehen aus einem allgemeinen Teil, der für jeden Teilnehmer gilt, gefolgt von ergänzenden Bestimmungen, die getrennt für private Teilnehmer (Kapitel A) und gewerbliche Teilnehmer (Kapitel B) gelten.
Artikel 1. Definitionen
In diesen Bedingungen wird verstanden unter:
Tour Electric: der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 42092045, USt-IdNr. NL869679181B01.
Teilnehmer: die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag über die Abnahme einer Tour oder einer damit verbundenen Dienstleistung von Tour Electric abschließt.
Privater Teilnehmer: ein Teilnehmer, der den Vertrag als natürliche Person abschließt und nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt (Verbraucher).
Gewerblicher Teilnehmer: ein Teilnehmer, der den Vertrag in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes abschließt.
Tour: die von Tour Electric organisierte Veranstaltung, bei der Teilnehmer mit ihrem eigenen Elektrofahrzeug eine vorgegebene Route fahren, mit den dazugehörigen Leistungen, wie sie bei der jeweiligen Tour angekündigt werden.
Vertrag: der Vertrag zwischen Tour Electric und dem Teilnehmer bezüglich der Teilnahme an einer Tour.
Artikel 2. Anwendbarkeit
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen, Buchungen und Verträge bezüglich der von Tour Electric angebotenen Dienstleistungen, sowohl für private als auch für gewerbliche Teilnehmer.
2.2 Der allgemeine Teil (Artikel 1 bis 10) gilt für jeden Teilnehmer. Zusätzlich gelten für private Teilnehmer die ergänzenden Bestimmungen in Kapitel A und für gewerbliche Teilnehmer die ergänzenden Bestimmungen in Kapitel B.
2.3 Bei der Buchung gibt der Teilnehmer an, ob er als Privatperson oder als gewerblicher Teilnehmer bucht. Der Teilnehmer ist für die korrekte Angabe dieser Eigenschaft verantwortlich. Basierend auf dieser Wahl gilt das entsprechende Kapitel.
2.4 Abweichungen von diesen Bedingungen gelten ausschließlich, wenn diese schriftlich von Tour Electric bestätigt wurden.
Artikel 3. Zustandekommen des Vertrages und Bezahlung
3.1 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer eine Buchung über das Buchungsformular auf der Website abschließt und diesen Bedingungen zustimmt.
3.2 Die Zahlung erfolgt im Voraus über die auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden, einschließlich des bereitgestellten Zahlungslinks (PayPro) und der Shopify-Zahlungsoptionen.
3.3 Die Teilnahme ist erst dann endgültig garantiert, wenn die vollständige Zahlung von Tour Electric eingegangen ist.
3.4 Die auf der Website angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Höhe und Verarbeitung der Mehrwertsteuer kann für Teilnehmer aus den Niederlanden und Belgien unterschiedlich sein.
Artikel 4. Änderung und Stornierung durch Tour Electric
4.1 Tour Electric behält sich das Recht vor, eine Tour in Bezug auf Route, Zeiten, Orte oder Leistungen zu ändern, wenn die Umstände dies vernünftigerweise erforderlich machen.
4.2 Tour Electric kann eine Tour bei unzureichender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder bei Umständen, die eine sichere oder verantwortungsvolle Durchführung behindern, einschließlich extremer Wetterbedingungen, stornieren. In diesem Fall hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags oder, nach Absprache, auf Teilnahme an einem alternativen Termin.
4.3 Abgesehen von der Rückerstattung des gezahlten Betrags ist Tour Electric bei Stornierung oder Änderung gemäß diesem Artikel nicht zur Entschädigung für weitere Schäden oder entstandene Kosten des Teilnehmers verpflichtet, es sei denn, zwingendes Recht sieht etwas anderes vor.
Artikel 5. Pflichten und Verhalten des Teilnehmers
5.1 Der Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins und eines ordnungsgemäß versicherten Fahrzeugs sein, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und verkehrssicher ist.
5.2 Der Teilnehmer ist jederzeit selbst für die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln und Verkehrsgesetze in den Ländern, in denen die Tour stattfindet, einschließlich der Geschwindigkeitsbegrenzungen, verantwortlich. Tour Electric schreibt keinen Fahrstil, keine Geschwindigkeit oder kein Tempo vor. Die Teilnahme an der Kolonne entbindet den Teilnehmer nicht von seiner eigenen Verantwortung als Fahrer.
5.3 Der Teilnehmer befolgt während der Tour angemessene Anweisungen von Tour Electric, die sich auf die Sicherheit und die gute Durchführung der Tour beziehen.
5.4 Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, teilzunehmen. Tour Electric kann einen Teilnehmer, der sich nicht an diese Bedingungen oder an das Gesetz hält, ohne Anspruch auf Rückerstattung von der (weiteren) Teilnahme ausschließen.
Artikel 6. Art der Dienstleistung
6.1 Tour Electric erbringt ausschließlich Dienstleistungen in Form der Organisation und Begleitung der Tour. Es findet keine Vermietung von Fahrzeugen statt und es wird kein Beförderungsvertrag geschlossen; der Teilnehmer fährt mit seinem eigenen Fahrzeug und bleibt selbst Fahrer.
6.2 Tour Electric ist keine Reiseorganisation im Sinne der Gesetzgebung über Pauschalreisen, es sei denn, dies ist bei einer bestimmten Tour ausdrücklich anders angegeben.
Artikel 7. Persönliche Daten
7.1 Tour Electric verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer gemäß der DSGVO und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
Artikel 8. Bildmaterial
8.1 Während der Touren können Fotos und Videoaufnahmen gemacht werden. Tour Electric kann dieses Bildmaterial für Werbezwecke verwenden. Ein Teilnehmer, der dagegen Einspruch erheben möchte, kann dies im Voraus oder vor Ort mitteilen, woraufhin Tour Electric sich bemühen wird, erkennbare Bilder dieses Teilnehmers nicht zu veröffentlichen.
Artikel 9. Höhere Gewalt
9.1 Tour Electric ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie durch höhere Gewalt daran gehindert wird, wozu unter anderem extreme Wetterbedingungen, behördliche Maßnahmen, Straßensperrungen und andere Umstände außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs gehören.
Artikel 10. Anwendbares Recht und Beschwerden
10.1 Auf alle Verträge ist niederländisches Recht anwendbar.
10.2 Beschwerden können über info@tourelectric.nl gemeldet werden. Tour Electric bemüht sich, eine Beschwerde innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten.
Zusätzliche Bestimmungen für private Teilnehmer
Diese Bestimmungen gelten ausschließlich für private Teilnehmer (Verbraucher) und gelten zusätzlich zum allgemeinen Teil. Im Falle eines Widerspruchs zum allgemeinen Teil hat dieses Kapitel für private Teilnehmer Vorrang.
A1. Widerrufsrecht
A1.1 Eine Tour betrifft eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten, die an einem bestimmten Datum oder während eines bestimmten Zeitraums erbracht wird. Gemäß Artikel 6:230p Absatz e des Bürgerlichen Gesetzbuches ist das gesetzliche Widerrufsrecht (die vierzehntägige Bedenkzeit) daher nicht auf die Buchung einer Tour anwendbar.
A1.2 Der private Teilnehmer erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass er durch die Buchung keinen Anspruch auf eine vierzehntägige Bedenkzeit hat. Es gelten die unten aufgeführten Stornierungsbedingungen.
A2. Stornierung durch den privaten Teilnehmer
A2.1 Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Tour hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags, abzüglich Verwaltungskosten.
A2.2 Bei einer Stornierung ab 30 Tagen bis 14 Tage vor Beginn der Tour hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung von 50 % des gezahlten Betrags.
A2.3 Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Tour ist eine Rückerstattung aufgrund bereits getätigter Reservierungen für Orte und Catering nicht mehr möglich.
A2.4 Stornierungen müssen schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Das Eingangsdatum bei Tour Electric ist maßgeblich.
A3. Haftung gegenüber dem privaten Teilnehmer
A3.1 Die Teilnahme an der Tour erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist und bleibt selbst verantwortlich für das Führen seines Fahrzeugs und für die Einhaltung der Verkehrsregeln.
A3.2 Tour Electric haftet nicht für Schäden am Fahrzeug des Teilnehmers, Verkehrsbußen, Diebstahl oder Schäden, die vom Teilnehmer selbst oder von Dritten verursacht wurden.
A3.3 Die Haftung von Tour Electric für Schäden, die auf eine Tour Electric zuzurechnende Pflichtverletzung zurückzuführen sind, ist auf höchstens den vom Teilnehmer für die betreffende Tour gezahlten Betrag bzw. den Betrag begrenzt, der im betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung von Tour Electric ausgezahlt wird.
A3.4 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in diesem Artikel gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Tour Electric zurückzuführen sind, noch für die Haftung für Schäden durch Tod oder Körperverletzung, soweit zwingendes Recht eine solche Beschränkung nicht zulässt.
Zusätzliche Bestimmungen für gewerbliche Teilnehmer
Diese Bestimmungen gelten ausschließlich für gewerbliche Teilnehmer (B2B) und gelten zusätzlich zum allgemeinen Teil. Im Falle eines Widerspruchs zum allgemeinen Teil hat dieses Kapitel für gewerbliche Teilnehmer Vorrang.
B1. Ausschluss des Verbraucherschutzes
B1.1 Der gewerbliche Teilnehmer handelt in Ausübung seines Berufs oder Gewerbes. Bestimmungen des Verbraucherrechts sind auf den Vertrag mit einem gewerblichen Teilnehmer nicht anwendbar. Soweit anwendbar, verzichtet der gewerbliche Teilnehmer auf den Schutz, den das Gesetz Verbrauchern gewährt.
B2. Stornierung durch den gewerblichen Teilnehmer
B2.1 Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Tour schuldet der gewerbliche Teilnehmer 25 % des Tourpreises.
B2.2 Bei einer Stornierung ab 30 Tagen bis 14 Tage vor Beginn schuldet der gewerbliche Teilnehmer 50 % des Tourpreises.
B2.3 Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn schuldet der gewerbliche Teilnehmer den vollen Tourpreis. Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet.
B2.4 Stornierungen müssen schriftlich (per E-Mail) erfolgen.
B3. Haftung und Freistellung gegenüber dem gewerblichen Teilnehmer
B3.1 Die Teilnahme erfolgt vollständig auf eigene Gefahr. Tour Electric haftet gegenüber dem gewerblichen Teilnehmer nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich Schäden am Fahrzeug, Verkehrsbußen, Diebstahl, Folgeschäden, entgangener Umsatz oder Personenschäden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Tour Electric vor.
B3.2 Soweit Tour Electric trotz des Vorstehenden haftbar wäre, ist diese Haftung in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, der von der Haftpflichtversicherung von Tour Electric ausgezahlt wird, und mangels einer solchen Auszahlung auf höchstens den vom gewerblichen Teilnehmer für die betreffende Tour gezahlten Betrag.
B3.3 Der gewerbliche Teilnehmer stellt Tour Electric von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Insassen, Mitfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern) frei, die im Zusammenhang mit der Teilnahme des gewerblichen Teilnehmers an der Tour stehen, und erstattet die in diesem Zusammenhang von Tour Electric entstandenen Kosten.
Version 1.0 — gültig ab 20. Juni 2026
